Das Bundesgericht hat das Teilverbot bestätigt. Liegen Ihre möblierten Wohnungen im Wohnanteil, müssen sie zurück in langfristiges Wohnen. Room Estate übernimmt sie – mit garantierter Miete.
Geben Sie Ihre Zürcher Adresse ein – wir zeigen Ihnen die Zone und ob das Verbot greift.
Das Bundesgericht (1C_401/2024) lässt zu, dass Zürich Business Apartments im Mindestwohnanteil verbietet.
Neue Nutzung als Business Apartment wird melde- und baugesuchspflichtig – auch ohne Umbau.
Bestehende Einheiten im Wohnanteil müssen zurück in langfristiges Wohnen umgewandelt werden.
Room Estate mietet Ihre Wohnungen langfristig (ab 3 Monaten, echtes Wohnen) und zahlt Ihnen eine garantierte Miete. Rechtskonform, ohne Leerstand, ohne Aufwand.
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Diese Seite bietet allgemeine Informationen, keine Rechtsberatung. Massgeblich ist der parzellengenaue Wohnanteil (BZO-Wohnanteilplan) und eine rechtliche Prüfung.
Urteil 1C_401/2024 (30. April 2026): Zürich darf befristet vermietete Zweitwohnungen vom Mindestwohnanteil ausschliessen. Gültig ab Herbst 2026.
Betroffen sind möblierte Kurzzeitvermietungen (unter 1 Jahr, ohne Hauptwohnsitz) in Zonen mit Mindestwohnanteil. Prüfen Sie Ihre Adresse oben.
Der in der Bau- und Zonenordnung festgelegte Anteil einer Liegenschaft, der dem Wohnen dienen muss. Business Apartments zählen neu nicht mehr dazu.
Durch langfristige Vermietung (ab 3 Monaten, echtes Wohnen mit Schriftenniederlegung) zahlt Room Estate Ihnen eine garantierte Miete.